Wolfgang Peter
Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH)
Briener Str. 166
47533 Kleve
Kleve, den 21.05.2020
Generalstaatsanwaltschaft Berlin Staatsanwaltschaft Berlin
Elßholzstr. 30 – 33 Turmstr. 91
10781 Berlin 10559 Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen:
Frau Dr. Angela Merkel, Berlin
2002-2005 Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag
seit Nov. 2005 Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland
mit Richtlinienkompetenz
Herrn Daniel Bahr
Mai 2011-Dez. 2013 Bundesminister für Gesundheit
Herrn Hermann Gröhe
Dez.2013-März 2018 Bundesminister für Gesundheit
Herrn Jens Spahn, Berlin
22.09.2002 erstmalig in den Bundestag gewählt
2009-2015 gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
14.03.2018 Bundesminister für Gesundheit
Herrn Dr. h.c. Horst Seehofer, Berlin
2008-2018 Bayrischer Ministerpräsident
14.03.2018 Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Herrn Dr. Hans-Peter Friedrich
März 2011-Okt. 2013 Bundesminister des Innern
seit 2017 Vizepräsident des Deutschen Bundestages
Herrn Dr. Thomas de Maizie`re
Nov. 2005-Okt. 2009 Bundesminister und Chef des Bundeskanzleramtes
Okt. 2009-März 2011 Bundesminister des Innern
Dez. 2013-März 2018 Bundesminister des Innern
und weitere noch zu ermittelnde verantwortliche Personen/Amtsträger im Bund und den Bundesländern im Zusammenhang mit der Coronakrise – Shutdown
wegen des Verdachtes auf:
1) Unterlassung – Verletzung des Amtseides
2) Falschmeldungen der Zahlen zu Corona-Erkrankung COVID 19
3) Informationsunterdrückung und
Schäden der staatlicherseits verfügten Maßnahmen und Beschränkungen
in der Coronakrise 2020 (Stand: 7. Mai 2020)
BEGRÜNDUNG
zu 1)
„Der Unterlassungstatbestand wird erfüllt, wenn eine objektiv gebotene Handlung nicht vorgenommen wird, obwohl eine physisch reale Möglichkeit besteht und ebenso eine Garantenstellung, sei es aus:
Gesetz – Übernahme von Schutzpflichten – Verantwortlichkeit für Gefahrenquellen – Aufsichtspflichten“.
Die benannten Personen waren in exponierten Funktionen für die (in der) Bundesrepublik Deutschland tätig und ihnen war demzufolge die
SARS-PANDEMIE 2002/2003
hinlänglich bekannt. – Der Ursprung dieses Ereignisses war im Nov. 2002 in Südchina.
Den benannten Personen war in ihren Funktionen unstreitig bekannt der
„Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012“ (Drucksache 17/12051 des Deutschen Bundestages vom 03. Jan. 2013. Diese Drucksache erreichte Bundestagsabgeordnete, Ministerien und die Länder. Das Papier aus dem Bundesinnenministerium enthält das Szenario „Pandemie durch Virus Modi Sars“. Die Federführung der Analyse hatte das RKI!
Zielgenau wurde beschrieben: die weltweite Verbreitung von einem Markt in
Asien; die Symptome; die Risikogruppen; die Gegenmaßnahmen; das Zusammenbrechen der medizinischen Versorgung; die Engpässe bei Arzneimitteln, Medizinprodukten, Schutzausrüstungen, Desinfektions-mitteln usw. usw. usw.
Aufgrund dieser exakten Analyse des RKI und den Empfängern der Drucksache 17/12051 konnte jeder Bürger dieses Landes davon ausgehen, dass alle Vorsorge durch die Verantwortlichen getroffen wurde, um Schaden von den Menschen, der Wirtschaft und unserem Gemeinwesen abzuwenden.
Diese Vorsorge wurde von den benannten und weiteren noch zu ermittelnden Verantwortlichen in keinster Weise getroffen; sie haben damit vorsätzlich gegen ihre Schutzpflichten und ihren Amtseid verstoßen.
Eine rechtliche Würdigung vom 07.04.2020 von Herrn Dr. Rath – nachlesbar im Internet unter https://www.lto.de/recht/hintergründe – mit dem Titel:
„Zu wenig Atemschutzmasken:
Exportverbot, Beschlagnahme, Zwangsproduktion – was tun?“
wird sachbezogen zum Gegenstand der Strafanzeige gemacht.
Nachfolgend einige Kernaussagen:
– Bund sah schon 2012 drohende Engpässe in der Lieferkette.
– Aus heutiger Sicht wäre es also nahe liegend gewesen, nach der Risiko-
Analyse zum einen Mindestvorräte an Schutzgegenständen
vorzuschreiben…..
Die Verantwortung hierfür lag bei Bund und Ländern gleichermaßen.
– Da der Bund nach 2012 untätig blieb, hätten die Länder im Rahmen der
konkurrierenden Gesetzgebung eigene Regelungen …. treffen können.
– Die aus heutiger Sicht frappierende Untätigkeit der Zuständigen war
damals aber kein Thema des politischen Streits.
Der gesamte Text ist als Seite 4 – 5 – 6 – 7 dem Schriftsatz eingefügt.
In einem Artikel FOCUS Online vom 10.04.2020 https://focus.de/finanzen wird beschrieben, dass infolge der Coronakrise künftig bei wichtigen Rohstoffen die Belieferung von Handelspartnern wie Deutschland stark in Gefahr ist.
„Die Rohstoff-Großmacht CHINA wird wegen politischer Vorgaben und der Folgen der Corona-Krise deutlich geringere Mengen an Handelspartner wie Deutschland liefern.
Dies zeigt eine Untersuchung der Deutschen Rohstoffagentur (DERA). Die DERA gehört zur Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums Analysen zur VERSORGUNSSICHERHEIT erstellt.
Einem Artikel unter https://web.de/magazin/wirtschaft/pharmaindustrie ist zu entnehmen: „Pharmaindustrie in der Krise. Wir müssen um Medikamente aus Indien betteln. Die Coronavirus-Pandemie zeigt, dass Deutschland seine Führungsrolle als Apotheke verspielt hat.“
Die Beispiele der Unterlassung durch verantwortliche Personen in der Bundesrepublik Deutschland lassen sich beliebig fortsetzen und werden mit diversen nachlesbaren Veröffentlichungen hinreichend begründet.
In der Veröffentlichung http://www.welt.de>deutschland vom 20.03.2020 kritisieren Ärztevertreter und Lieferanten Herrn Spahn und werfen „ihm eklatante Mängel bei der Ausstattung des medizinischen Personals vor. Von der Bundesregierung sei die versprochene Hilfe bislang ausgeblieben“.
Ein Produzent (in der BRD) für die nötige Schutzkleidung erhebt schwere Vorwürfe gegen das Gesundheitsministerium und sagt, das sei „grob fahrlässig und verschärfe die Krise unnötig“.
Die Beiziehung dieser Publikation wird ausdrücklich beantragt.
zu 2)
Ungeachtet vieler bedeutenderer Herausforderungen für die Menschheit in den letzten Jahrzehnten ist festzustellen, dass nach Lesen/Studium der Drucksache 17/12051 vom 03.Jan.2013 und der RKI-Übersicht aus dem Jahr 2011 über die verschiedenen Viruserkrankungen die benannten Verantwortlichen vorsorglich hätten Maßnahmen für die Menschen in der Bundesrepublik Deutschland treffen können – sollen – müssen!
Aber nichts ist geschehen!
Und in diesem Tenor hat der Bundesgesundheitsmister Herr J. Spahn noch im Jan. 2020 die Gefahr des Virus heruntergespielt. (FOCUS 18/2020) „Zitat der Krise – Der Infektionsverlauf von Corona ist deutlich milder, als wir es bei der Grippe sehen“.
Am 02. März 2020 hat Herr Prof. Drosten öffentlich erklärt, dass es sich um eine „leichte, milde Erkrankung“ handelt.
In der Folgezeit hatte die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel in einer Regierungserklärung ausgeführt, dass es (Corona) „die schlimmste Krise seit dem zweiten Weltkrieg sei“.
Diese Einschätzung ist schlicht unangemessen und als Argument für Maßnahmen nicht ziel führend.
Am 17.Mai 2020 berichtet ZDF Text Nachrichten: Landesbischof Bedford-Strohm kritisiert es als skandalös, „dass jeden Tag 8.500 Kinder unter fünf Jahren sterben, weil sie kein täglich Brot bekommen, obwohl genügend Nahrungsmittel für alle auf dieser Welt vorhanden sind“.
Auf den Klimawandel und die Umweltschäden durch fossile Brennstoffe sei nur am Rande hingewiesen, die Fakten wurden bekanntlich bereits in 70er-Jahren von SHELL und Exxon beschrieben. Auch hier stellt sich die Frage: Was war der Politik bekannt und was hat sie unterlassen?
Das sind schlimmste Krisen seit dem zweiten Weltkrieg!
In diesem Sinne füge ich mein Schreiben (6 Seiten) vom 05.05.2020 an die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel und den Bundesgesundheitsminister Herrn Jens Spahn bei.
Aufgeführt hatte ich auf Blatt 5 die laut Pressekonferenz vom 04.05.2020 verstorbenen Menschen an Corona (6.500). Diese Zahl und auch andere Zahlen vorher waren völlig undifferenziert.
Es besteht in wenigen Fällen absolute Klarheit, dass Menschen ausschließlich an einer Corona-Erkrankung gestorben sind.
Vielmehr ist es so, dass die Mehrzahl der Verstorbenen andere – teils erhebliche – Vorerkrankungen hatten und durch die zusätzliche Coronainfektion multiples Versagen herbeiführte.
Erstaunlicherweise hat das RKI auch lange Zeit mögliche Obduktionen „verneint“, bis dann Prof. Klaus Püschel, Rechtsmediziner Hamburg erhebliche Zweifel an der Todesfall-Statistik des RKI äußerte mit dem Hinweis: „Es werde zu wenig untersucht, ob die Menschen mit dem oder an dem Virus verstarben“! – Genau diese mangelhafte Differenzierung wird auch von einer Vielzahl nationaler und internationaler Experten kritisiert.
Das Ergebnis sind exzessive völlig überbordende Maßnahmen für die Menschen.
zu 3)
Seit einiger Zeit existiert aus dem BMI das „Corona-Papier“ – erarbeitet von Herrn Stephan Kohn, Oberregierungsrat im BMI.
Die Beiziehung dieser kompletten Ausarbeitung – ohne geschwärzte Textstellen – wird beantragt.
Dieses „Papier“ war offensichtlich nicht erwünscht.
Ebenso unerwünscht ist mittlerweile Herr Kohn, gegen ihn hat das Bundesinnenministerium ein „Dienstverbot“ verhängt.
Dieses Vorgehen begründet nach diesseitiger Auffassung den Verdacht der vorsätzlichen Informationsunterdrückung und Täuschung der Bevölkerung über das tatsächliche Ausmaß des Infektionsgeschehens.
Der beigefügte Ausdruck (2 Blatt) „Das Corona-Papier: So war es wirklich, Herr Seehofer“ erhellt die Zusammenhänge.
Das BMI behauptet, dass das Corona-Papier die „Privatmeinung“ von Herrn Kohn sei und die vorgenommene „Analyse außerhalb der sachlichen Zuständigkeit des Verfassers sowie der Organisationseinheit im BMI erfolgte“.
Diese dubiose BMI – Darstellung haben die an der „Analyse beteiligten Wissenschaftler“ am 12.05.2020 „verwundert zur Kenntnis“ genommen und eine ausführliche Stellungnahme (5 Blatt) abgegeben unter dem Titel:
„Das Corona-Papier: Wissenschaftler korrigieren Seehofer“
(https://achgut.com/artikel/das-corona-papier-wissenschaftler-korrigieren-seehofer)
nebst Anhang KM 4 -51000/29#2
„Überblick über die gesundheitlichen Auswirkungen (Schäden) der staatlicherseits verfügten Maßnahmen und Beschränkungen in der Coronakrise 2020 Stand 7. Mai 2020 fin“
Hinzuweisen ist auch auf die wirtschaftlichen Schäden. Der Artikel „Durch den Shutdown droht die Kernschmelze der Wirtschaft“ vom 04.04.2020
https://web.de/magazine/wirtschaft sollte den Verantwortlichen die Augen öffnen.
Vor einiger Zeit konnte man bereits in der Presse lesen, dass die Bundesregierung 1,2 Billionen Euro an Staatshilfen und Krediten bereitstellt. Weitere Volumina dürften über die EU in Rede stehen.
Die gesamtwirtschaftlichen Folgekosten blenden offensichtlich die Verantwortlichen völlig aus und erklären/erläutern auch nicht der Bevölkerung, wer diese Kosten zahlen soll.
Es ist nicht verantwortbar, diese Kosten den nächsten Generationen aufzubürden; denn die nächste Influenza kommt im Herbst 2020 und wie lautet dann die Begründung der Politiker?
Im zunehmenden Maße mahnen Verfassungsrechtler und Juristen die Einhaltung von Verfassungsrechten an. Nachstehend einige Hinweise:
Frau Dr. Juli Zeh – Verfassungsrichterin in Brandenburg
„Grundrechte sind kein Luxus nur für gute Zeiten“
Prof. Dr. David Jungbluth – UNI Frankfurt/M.
Die Juristen Prof. Dr. Wolfgang Zeh, (von 2002 bis 2006) Direktor beim Deutschen Bundestag und Dr. Michael Melzer, (von 1972 bis 1990) im Bundesfinanzministerium und im Kanzleramt tätig haben in einem Appell an die Regierung klargestellt, dass bei den „Covid-Maßnahmen unter allen Umständen daran festzuhalten ist, politische Entscheidungen unter denjenigen Bedingungen zu treffen, die verfassungsrechtlich dafür vorgesehen sind“. Artikel ist nachzulesen unter: FOCUS 18/2020 (Seite 51)
Der Staatsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz „hält Teile der verfügten Einschränkungen zahlreicher Grundrechte für verfassungswidrig. Die Situation hat einen notstandsähnlichen Charakter angenommen. Eine Notstandsgesetzgebung gebe es jedoch nur für den Verteidigungsfall, nicht aber für ein Virus wie SARS-CoV-2“.
Frau Lea Voigt, Rechtsanwältin und Vorsitzende des Ausschusses für Gefahrenabwehr des Deutschen Anwaltvereins rechnet mit einer Klagewelle und „warnt vor staatlicher Willkür“. (FOCUS 16/2020)
Politiker in Bund und Ländern müssen die Frage beantworten, mit welcher rechtsstaatlichen Grundlage – Arroganz und Selbstherrlichkeit kann es nicht sein – sie über das Leben anderer Menschen bestimmen und verfügen wollen.
Am 16.05.2020 wurde während der Berlin – Demo am Alexanderplatz die
DDR Bürgerrechtlerin Frau Angelika Barbe „brutal verhaftet“
Die veröffentlichten Bilder (18.05.2020) im Netz unter:
https://www.mmnews.de/politik/144832
sind schockierend. Eine ältere Dame mit frisch operiertem Knie dermaßen zu behandeln, entspricht wohl kaum rechtsstaatlichen Grundsätzen und ist völlig unverhältnismäßig.
Insoweit wird wegen dieses Geschehens auch Strafanzeige gegen die Verursacher und Verantwortlichen erstattet.
In allen Punkten beantrage ich, entsprechende Ermittlungen aufzunehmen/ein-zuleiten.
Abschließend noch eine Tabelle
WHO – Zahlen (Tote) Gesundheitsschäden
weltweit BRD
Tabak ca. 8.000.000 ca. 120.000 ca. 1,3 Bio. Euro (weltweit)
Alkohol ca. 3.000.000 ca. 74.000 ca. 40 Mrd. Euro (BRD)
Die verantwortlichen Politiker sollten erklären, warum sie gegen diese Missstände nicht genau so rigoros vorgehen wie im Fall von Corona.
Ein unbekanntes Virus zu bekämpfen ist viel problematischer als ein Verbot gegen Tabak und Alkohol zu erlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Peter
Anlagen: – Kopie des Schreibens vom 05.05.2020 (6 Seiten)
an Frau Dr. Merkel/ Herrn Spahn
– Das Corona-Papier: So war es wirklich, Herr Seehofer (2 Blatt) – Das Corona-Papier: Wissenschaftler korrigieren Seehofer ( 5 Blatt)